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Generationengerecht und zielgerichtet

Das System der sozialen Sicherung steht vor einer großen Belastungsprobe. Handlungsdruck besteht nicht erst seit der Pandemie, sondern bereits aufgrund der demografischen Entwicklung und der Herausforderung durch die Transformation auf dem Arbeitsmarkt.

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Fakten

  • In der Rentenversicherung wurden im letzten Jahrzehnt neue Leistungsansprüche geschaffen wie die „Mütterrente“ und auch die Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“). Auch die mit dem Rentenpaket II geplante Fortschreibung des Mindestnettorentenniveaus von 48 Prozent orientiert sich wieder einseitig an den Interessen der Rentner und der Babyboomer-Generation.

  •  In der Kranken- und Pflegeversicherung treiben der medizinisch-technische Fortschritt und steigende Personalkosten die Ausgaben in die Höhe. Für gewünschte zusätzliche Leistungsausweitungen, höhere Personalkosten und die Deckelung von Eigenanteilen fehlt eine nachhaltige Finanzierung.

  • Nach wie vor fehlen Reformen in der Sozialversicherung, die auf langfristige Strukturreformen und ausgabenbegrenzende Maßnahmen ausgerichtet; sind. Die angekündigten Vorhaben bewirken stattdessen eine noch stärkere Belastung der Beitragszahlenden. Zudem beschränken sich diese Vorhaben auf die nahe Zukunft ohne mittel- und langfristige Perspektive.

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Unser Standpunkt

Finanzierbarkeit sicherstellen

Ohne strukturelle Reformen wäre die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherung nur mit höheren Zuschüssen aus dem Staatshaushalt – d.h. über Staatsverschuldung und Steuererhöhungen – sicherzustellen. Das ist weder nachhaltig noch generationengerecht.

Für eine tragfähige Finanzierung der Sozialversicherung müssen sich Einnahmen und Ausgaben langfristig einander angleichen  bei gleichzeitig effektiver und leistungsgerechter Absicherung der großen Risiken aus Langlebigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit.

Die Absicherung muss transparenter wie auch einfacher werden und digitaler zu administrieren sein. Und sie muss sich stärker zielgerichtet auf Menschen mit Bedürftigkeit konzentrieren.

Die unerlässliche Obergrenze für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf 40 Prozent zur Begrenzung der Arbeitskosten ist in weite Ferne gerückt. Sie erhöht zudem den Druck für echte, nachhaltige Reformen.

Mehr Beitragseinnahmen können durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, gezielte Zuwanderung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt erreicht werden. Notwendig hierfür sind steuerliche Anreize wie Veränderungen beim Ehegattensplitting, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine moderne, zielgerichtete Zuwanderungspolitik.

Konkrete Maßnahmen angehen

Höheres Renteneintrittsalter (gekoppelt an die Lebenserwartung) mit flexiblen Elementen

Förderung von lückenlosen Erwerbsbiografien

Fokussierung der Gesundheitsversorgung und Pflege auf die Absicherung der großen Risiken

Stärkung von Prävention und Eigenverantwortung

Konzentration der Arbeitslosenversicherung auf Kernbereiche – Vermittlung möglichst zielgerichtet auf offene Stellen sowie auf Qualifizierung mit klarem Arbeitsmarktbezug

Ein aktivierender Sozialstaat statt negativer Anreize für die Aufnahme von Beschäftigung

Überprüfung von versicherungsfremden Leistungen, wie z. B. Mütterrente, Familienversicherung oder Leistungen rund um Schwangerschaft und ggf. Finanzierung durch Steuern

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