Rentenpaket II
Zu viel Last für die Jungen und die Beitragszahler
Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium haben am 5. März 2024 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) vorgestellt. Geplant ist die Fortschreibung des Mindestrentenniveaus von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsgehalts bis 2039. Mit der Gründung der Stiftung „Generationenkapital“ soll ab 2024 ein Kapitalstock zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags gebildet werden.
Fakten
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Die Standardrente nach 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst betrug 2023 in den neuen und alten Bundesländern 1.692 Euro. Für die Standardrente soll die Höhe von 48 Prozent bis 2039 durch die faktische Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors weiter garantiert werden. Als Folge wird mit einem Anstieg des Rentenbeitrags von derzeit 18,6 auf 22,3 Prozent Mitte der 2030er Jahre gerechnet. Ohne Haltelinie würde der Beitragssatz 2035 nur bei 21,3 Prozent liegen.
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Für das Generationenkapital sollen umfangreiche Kredite aufgenommen werden, die von 12 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2045 auf 22,3 Milliarden Euro jährlich ansteigen sollen. Das bei der Stiftung „Generationenkapital“ angelegte Geld soll ab dem Jahr 2036 den Beitragssatz stabilisieren.
Unser Standpunkt
Generationenungerechte Festschreibung des Mindestrentenniveaus
Das Mindestrentenniveau privilegiert einseitig jetzige Rentenbezieher und die Jahrgänge, die in den kommenden Jahren in Rente gehen. Die junge Generation belastet es überproportional und erschwert ihr die Möglichkeit, selbst ausreichend Vorsorge zu treffen.
Für die Unternehmen erhöhen sich durch die noch stärker steigenden Beiträge die Arbeitskosten. Das Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt unter 40 Prozent zu halten, gerät in unerreichbare Ferne. Damit verlieren Arbeitsplätze in Deutschland weiter an internationaler Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität
Unzureichender Aufbau eines Generationenkapitals
Der Aufbau eines Generationenkapitals, um die Finanzierung der Rentenversicherung um eine kollektive kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen, ist nicht grundsätzlich falsch.
Die Umsetzung kommt aber viel zu spät und mit zu geringem Volumen, um in nennenswertem Umfang Wirkung entfalten und den demografischen Herausforderungen der Umlagefinanzierung noch etwas Nennenswertes entgegensetzen zu können.
Tiefgreifende Strukturreformen am System Rente bleiben somit trotz Generationenkapital notwendig.
Zukunftsgerichtete und wirksame Reformen fehlen
Die notwendigen Reformschritte zur Stabilisierung der Finanzierbarkeit der Rentenversicherung werden mit dem Rentenpaket II nicht in Angriff genommen.
Notwendig bleibt aus unserer Sicht: Die Leistungsausweitungen der Vergangenheit („Mütterrente“, „Rente mit 63“) müssen rückgängig gemacht werden. Die Regelaltersgrenze muss auch nach dem Anwachsen auf das Alter 67 weiter steigen, wenn sich die Lebenserwartung erhöht.
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