Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Einfach hält besser
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Level mit finanzieller Berichterstattung. Damit soll die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen transparenter und vergleichbarer gemacht werden. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele Unternehmen kein neues Thema, allerdings verändert die CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung enorm. Hinzu kommt, dass mit der CSRD auch die Taxonomieverordnung für viele Unternehmen erstmals gilt.
Fakten
- Die Chemiearbeitgeber stehen zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und einer angemessenen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Chemieunternehmen übernehmen schon seit langem unternehmerische Verantwortung für ökologische und soziale Belange in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten.
- Mit Umsetzung der CSRD wird die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen vervielfacht. Zu den Unternehmen, die neu mit dem Thema konfrontiert werden, zählen auch viele kleinere Unternehmen, die – anders als viele große Unternehmen – nicht über lange Erfahrung und Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen.
- Unternehmen berichten derzeit nach verschiedenen Berichtsformaten. Mit der Umsetzung der CSRD wird die Einhaltung der bisher zwölf neuen Berichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) verpflichtend.
- Die Berichtspflichten sind oftmals sehr granular. Unternehmen schätzen den Aufwand für die Erhebung der Datenpunkte als extrem hoch ein.
Unser Standpunkt
Die CSRD 1:1 umsetzen
Die CSRD-Richtlinie muss 1:1 umgesetzt werden, um zumindest auf EU-Ebene ein „Level-playing-field“ zu gewährleisten. Es ist positiv zu bewerten, dass der Referentenentwurf im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben anstrebt.
Berichtspflichten harmonisieren und begrenzen
Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen Unternehmen aktuell oftmals für die Konzernmutter und ihre Töchter Bericht erstatten. Es ist nötig und sinnvoll, den Unternehmen eine Ersetzungsbefugnis einzuräumen, um nicht parallel nach LkSG und CSRD-Umsetzungsgesetz Bericht erstatten zu müssen.
Des Weiteren ist sicherzustellen, dass der Bericht der Konzernmutter, der die Aktivitäten ihrer Töchter miteinschließt, für diese befreiend wirkt. Doppelte Berichtspflichten im Konzern binden Gelder und Ressourcen, denen keine Menschenrechts- oder andere Nachhaltigkeitsverbesserung gegenübersteht.
Richtlinie bürokratiearm umsetzen
Die Berichtsstandards müssen rechtssicher und praktikabel ausgestaltet und Kosten und Nutzen dabei abgewogen werden. Insbesondere sollten die Auswirkungen der Umsetzungsmaßnahmen auf kleine und mittlere Unternehmen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht unverhältnismäßig belastet werden.
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- BAVC-OnePager-CSRD-RUG-final.pdf 154.8 KB (Dateigröße)