Nachhaltiger Bürokratieabbau
EU-Berichterstattungs- und EU-Lieferkettenrichtlinie
Nachhaltigkeit hat sich im letzten Jahrzehnt vom Nischen- zum Menschheitsthema entwickelt: Der schonende Umgang mit den endlichen Ressourcen liegt in unser aller Interesse – und im strategischen Fokus der Unternehmen. Gerade die chemisch-pharmazeutische Industrie ist mit ihren Geschäftsmodellen, Verfahren und Produkten Adressatin wie Enabler einer umfassenden Dekarbonisierungsstrategie und Kreislaufwirtschaft. Mit Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), EU-Berichterstattungsrichtlinie (CSRD) und EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat es in den letzten Jahren eine „regulatorische Wende“ in der Nachhaltigkeitsdebatte gegeben.
![]()
Fakten
-
Die chemisch-pharmazeutische Industrie bekennt sich zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) und hat bereits 2013 die Initiative Chemie³ ins Leben gerufen, eine Allianz von Arbeitgeberverband (BAVC), Gewerkschaft (IGBCE) und Wirtschaftsverband (VCI).
-
Seit 2021 findet, beginnend mit dem LkSG, eine zunehmende Regulierung von Nachhaltigkeitsaspekten statt: Bundestag und die Institutionen der EU haben umfassende und zum Teil hochbürokratische Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für die Unternehmen auf den Weg gebracht.
-
Parallel hat Chemie³ den „Branchenstandard nachhaltige Wertschöpfung“ und den „Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“ entwickelt: konkrete Unterstützung für die Unternehmen der Branche bei der Umsetzung von Lieferketten- und Berichterstattungsgesetzgebung.
-
Mittlerweile haben die politisch verantwortlichen Akteure auf nationaler und europäischer Ebene erkannt, dass – zumal vor dem Hintergrund schwächelnder Volkswirtschaften, der unter Druck stehenden industriellen Basis, globaler Wettbewerbsverzerrungen und geopolitischer Spannungen – die Unternehmen substanziell, insbesondere von bürokratischen Anforderungen, entlastet werden müssen.
-
So hat die neue Bundesregierung eine „Abschaffung des Lieferkettengesetzes“ angekündigt, auf EU-Ebene wurde ein sog. Omnibusverfahren angestoßen, mit dem die geplanten gesetzlichen Anforderungen sowohl später in Kraft treten („stop the clock“) als auch im Ambitionsniveau signifikant reduziert werden sollen (z. B. Wegfall branchenspezifischer Berichtsstandards und Verringerung der Anzahl der Datenpunkte bei der CSRD).
![]()
Unser Standpunkt
Berichterstattung: CSRD deutlich vereinfachen
Die Anzahl der Datenpunkte in den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) muss deutlich reduziert werden. Der neue delegierte Rechtsakt der EU-Kommission mit den ESRS muss verhältnismäßig, rechtssicher und praxistauglich gestaltet werden.
Lieferketten: LkSG-Erleichterungen umsetzen, Risikoansatz bei CSDDD stärken
Die von der Bundesregierung angekündigten Erleichterungen beim LkSG (vor allem Abschaffung der Berichtspflicht) müssen schnell und vor allem rechtssicher umgesetzt werden.
Auf EU-Ebene müssen die Sorgfaltspflichten im Rahmen von Omnibus schnell und deutlich vereinfacht werden. Der risikobasierte Ansatz muss gestärkt, EU-Zulieferer müssen ausgenommen werden.
Kein Goldplating!
CSRD und CSDDD müssen in Deutschland bürokratiearm und praxisnah umgesetzt werden. Es darf kein deutsches Goldplating mehr geben.
Downloads
-
BAVC-OnePager-CSRD-RUG-final.pdf
154.8 KB (Dateigröße)
-
BAVC_VCI_Position_CSRD_ESRS.pdf
243.1 KB (Dateigröße)