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Rentenreform

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht keine nachhaltige Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Erneut soll zunächst eine Kommission über die notwendigen Reformen beraten. Vereinbart sind dagegen die Festschreibung früherer und die Einführung neuer Leistungsausweitungen: Die Absicherung des Rentenniveaus bei 48 % bis 2031. Es bleibt beim abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren. Die Mütterrente, d. h. die Anrechnung von Kindererziehungszeiten mit drei Rentenpunkten, soll künftig für jedes Kind, unabhängig vom Geburtsjahr, gezahlt werden. Für jedes Kind sollen ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein Aktiendepot als Frühstartrente eingezahlt werden. Ein steuerfreier Hinzuverdienst in Höhe von 2.000 Euro monatlich als Aktivrente soll Rentner motivieren, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

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Fakten

  • Trotz der vorgesehenen Steuerfinanzierung für die Festschreibung des Rentenniveaus und der dritten Stufe der Mütterrente werden die Beiträge zur Rentenversicherung bis 2031 von heute 18,6 auf 20,3 Prozent steigen.
  • Die Festschreibung des Rentenniveaus wirkt voraussichtlich ab 2028 und erfordert allein für 2029 Steuermittel von rund 45 Mrd. Euro – oder alternativ noch höhere Beitragssätze.
  • Die höheren Mütterrenten, gezahlt für Kinder die vor mehr als 30 Jahren geboren wurden, werden jährlich rund 5 Mrd. Euro kosten. Diese hohen Ausgaben stehen im Missverhältnis zu der geringen Höhe von ca 20 Euro pro Kind, die bei den Empfängern/innen ankommt. Auf die Armutsgefährdung hat dies keine spürbare Auswirkung.
  • Die Aktivrente mit Steuervorteilen für längeres Arbeiten steht im Widerspruch zu weiter bestehenden Frühverrentungsanreizen, wie der abschlagsfreien vorzeitigen Rente.

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Unser Standpunkt

Demografischer Wandel erfordert strukturelle, zukunftsgerichtete Reformmaßnahmen

Statt Leistungsausweitungen brauchen wir strukturelle Reformmaßnahmen, die die Alterssicherung zukunftsfest machen. Der voranschreitende demografische Wandel verschärft den Handlungsdruck – jedes Jahr zählt.

Die für 2029 angekündigte Evaluation der Faktoren, die auf Beitragssatzentwicklung und Bundeszuschuss wirken, kommt viel zu spät. Zudem ist vieles längst untersucht und bekannt. Statt nochmals Analysen brauchen wir jetzt Handlung.

Zur Entlastung der Beitragszahler müssen alle Teile der Mütterrente aus Steuern finanziert werden – nicht nur die neue, dritte Stufe. Alle Stufen der Mütterrente sind Leistungen, für die nie Beiträge gezahlt wurden.

Beseitigung der Anreize für vorzeitigen Renteneintritt – längeres Arbeiten fördern

Die Regelaltersgrenze muss auch nach dem Anwachsen auf das Alter 67 weiter steigen, wenn sich die Lebenserwartung erhöht.

 Die Möglichkeit der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren muss beendet werden. Hiervon profitieren derzeit zu oft gut verdienende und oft noch fitte Fachkräfte. Ein gefördertes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben darf nur bei individueller, gesundheitlicher Notwendigkeit möglich sein.

Notwendig ist eine Anhebung der Abschläge von derzeit 0,3 Prozent pro Monat bei vorzeitigem Rentenbezug, um die wirklichen Kosten weiterzugeben und keine Anreize für vorzeitiges Ausscheiden zu setzen.

Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot muss aufgehoben werden, um längeres Arbeiten beim selben Arbeitgeber zu ermöglichen.

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