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Sozialpartnerschaft

Im Koalitionsvertrag  von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken. Mit dem Sofortprogramm der Bundesregierung soll kurzfristig ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht werden. Es soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden nach dem Koalitionsvertrag auf ein absolutes Minimum beschränkt.  

Ziel der Koalition ist eine höhere Tarifbindung. Gewerkschaften verlieren aufgrund der demografischen Entwicklung und geänderter gesellschaftlicher Sichtweisen auf Gewerkschaften Mitglieder. Auch die Tarifbindung von Arbeitgebern nimmt ab. Zudem fällt es zunehmend schwer, Unternehmen von den Vorteilen des Flächentarifvertrags zu überzeugen. Auf Dauer ist die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie jedoch nur mit beiderseits handlungsfähigen und mitgliederstarken Sozialpartnern zukunftsfähig. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die damalige Regierung einen Gesetzesentwurf für ein Bundestariftreuegesetz vorgelegt. Dieses Gesetzespaket beinhaltete u.a. ein Tariftreueversprechen als Bedingung, öffentliche Aufträge ausführen zu dürfen, eine Nachunternehmerhaftung, verschiedene Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber sowie die Einrichtung von Clearing- und sonstigen Prüfstellen. Außerdem sollte ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe gesetzlich verpflichtend eingeführt werden.

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Fakten

  • Noch liegt kein Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes vor. Der Entwurf der alten Bundesregierung formulierte erhebliche bürokratische Hürden und damit unnötige Kosten für die Wirtschaft.
  • Die Chemie-Sozialpartner BAVC und IGBCE haben bereits im Sommer 2022 eine Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht geschlossen. Viele Unternehmen haben auf Basis dieser sozialpartnerschaftlichen Leitlinien betriebliche Vereinbarungen verhandelt.

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Unser Standpunkt

Die Stärkung der Tarifautonomie ist auch eine staatliche Aufgabe

Die Chemie-Arbeitgeber bekennen sich eindeutig zur Sozialpartnerschaft. Das setzt einerseits eine mitgliederstarke Gewerkschaft und andererseits einen ebenso starken Arbeitgeberverband voraus.

Die Stärkung der Tarifautonomie ist nicht allein Aufgabe der Sozialpartner; der Gesetzgeber ist ebenso in der Pflicht. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ihren Arbeitsauftrag zutreffend formuliert. Nun ist es an ihnen, auch zu liefern und ein bürokratiearmes Bundestariftreuegesetz vorzulegen.

Mitgliedsunternehmen im Flächentarifvertrag müssen bevorzugt werden  

Durch die Mitgliedschaft im Flächentarifvertrag bekennen sich Unternehmen dauerhaft zur verpflichtenden Anwendung von Tarifverträgen und garantieren damit faire Arbeitsbedingungen. Im Gegenzug müssen sie bei Gesetzen, die Arbeitsbedingungen von Unternehmen regeln, Erleichterungen erhalten.

Nur wenn die Mitgliedschaft im Flächentarifvertrag auch mit Blick auf bestehende Gesetze erkennbare Vorteile mit sich bringt, wie z.B. durch Abweichungsmöglichkeiten für Sozialpartner, wird die Tarifautonomie durch den Gesetzgeber gestärkt.

Bereits geschlossene Vereinbarungen der Sozialpartner, wie z.B. die Vereinbarung der Chemie-Sozialpartner zum digitalen Zutritt, müssen bei einschlägigen Gesetzen dazu führen, dass Mitgliedsunternehmen keine Handlungsverpflichtung haben.

 

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