Für hohe Tarifbindung - gegen Bürokratiemonster
Sozialpartnerschaft
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken. Hintergrund ist, dass die Gewerkschaften aufgrund der demografischen Entwicklung und geänderter gesellschaftlicher Sichtweisen auf Gewerkschaften Mitglieder verlieren. Auch die Tarifbindung von Arbeitgebern nimmt ab. Es wird immer schwieriger, Unternehmen von den Vorteilen des Flächentarifvertrags zu überzeugen. Auf Dauer ist die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie jedoch nur mit beiderseits handlungsfähigen und mitgliederstarken Sozialpartnern zukunftsfähig. Um der Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung nun den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes beschlossen.
Bei diesem Gesetzesentwurf sollte laut Koalitionsvertrag die Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Tatsächlich sieht das Gesetzespaket bei Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro aber zahlreiche bürokratische Hürden vor.
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Fakten
- Der aktuelle Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes orientiert sich sehr stark an dem Entwurf der alten Bundesregierung. Er sieht weiterhin ein Tariftreueversprechen als Bedingung, öffentliche Aufträge ausführen zu dürfen, eine Nachunternehmerhaftung, verschiedene Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber sowie die Einrichtung von Clearing- und sonstigen Prüfstellen, vor. Lediglich bei den Dokumentationspflichten wurden die Nachunternehmer ausgenommen.
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Unser Standpunkt
Die Stärkung der Tarifautonomie ist auch eine staatliche Aufgabe
Die Chemie-Arbeitgeber bekennen sich eindeutig zur Sozialpartnerschaft. Das setzt einerseits eine mitgliederstarke Gewerkschaft und andererseits einen ebenso starken Arbeitgeberverband voraus.
Die Stärkung der Tarifautonomie ist nicht allein Aufgabe der Sozialpartner; der Gesetzgeber ist ebenso in der Pflicht. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ihren Arbeitsauftrag zutreffend formuliert. Jedoch sieht der neue Gesetzesentwurf gerade keine Begrenzung der Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf das absolute Minimum vor und würde zu unnötigen Kosten für die Wirtschaft führen.
Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in seiner Stellungnahme weitere Bürokratieerleichterung angemahnt. Insbesondere die dort vorgeschlagene Ausnahme für bereits tarifgebundene Unternehmen würde eine wesentliche Erleichterung darstellen und einen weiteren Anreiz für die Tarifbindung bilden.
Mitgliedsunternehmen im Flächentarifvertrag müssen bevorzugt werden
Durch die Mitgliedschaft im Flächentarifvertrag bekennen sich Unternehmen dauerhaft zur verpflichtenden Anwendung von Tarifverträgen und garantieren damit faire Arbeitsbedingungen. Im Gegenzug müssen sie bei Gesetzen, die Arbeitsbedingungen von Unternehmen regeln, Erleichterungen erhalten.
Nur wenn die Mitgliedschaft im Flächentarifvertrag auch mit Blick auf bestehende Gesetze erkennbare Vorteile mit sich bringt, wie z.B. durch Abweichungsmöglichkeiten für Sozialpartner, wird die Tarifautonomie durch den Gesetzgeber gestärkt.
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OnePager-Tariftreuegesetz-.pdf
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