Gesundheitsreform
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der wichtigsten Säulen im deutschen Sozialversicherungssystem mit einer umfassenden Absicherung im Krankheitsfall für knapp 90 % der Bevölkerung. Die Alterung der Bevölkerung, medizinischer Fortschritt mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, innovative Arzneimittel, aber auch zahlreiche Gesetze mit Leistungsausweitungen lassen die Ausgaben für die Krankenversicherungsteigen. Für das Jahr 2027 wird ein Defizit der Krankenkassen von ca. 15 Mrd. € prognostiziert. Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt derzeit etwa 17,7 Prozent. 2015 lag er noch bei 15,3 Prozent. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat in ihrem Bericht 66 Vorschläge für Maßnahmen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Einsparvolumen von 42 Mrd. € für das Jahr 2027 vorgestellt.
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Fakten
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Der Kabinettsentwurf vom 29. April 2026 greift viele der Vorschläge der FinanzKommission auf und ist damit ein tragfähiger Ansatz, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Zielsetzung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und eine stärkere Konzentration auf Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und wirtschaftlicher Effizienz.
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Das Entlastungspotenzial von 42 Mrd. €, das die FinanzKommission Gesundheit aufgezeigt hat, bleibt allerdings größtenteils ungenutzt. Es ist von erst 19, Mrd. € im Referentenentwurf auf nun 16 Mrd. € im Kabinettsentwurf geschrumpft. Damit wird das erwartete Entlastungspotential schon im Jahr 2029 nicht mehr reichen, um die prognostizierte Deckungslücke auszugleichen und die Beiträge stabil zu halten.
Unser Standpunkt
Wirksame Entlastung der Beitragszahler fehlt bislang
- Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 € für 2027 bedeutet eine zusätzliche Belastung von bis zu 4,5 Mrd. € für Betriebe und Beschäftigte. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und widerspricht zugleich dem Ziel Senkung der Beiträge.
- Notwendig bleibt eine vollständige Steuerfinanzierung der Beiträge für Grundsicherungsempfänger. Der schrittweise Einstieg in die kostendeckende Finanzierung reicht nicht aus, um die Beitragszahler von den Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsbezieher zu entlasten.
- Der Bundeszuschuss als Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen soll von 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro gekürzt werden. So wird auf Kosten der Beitragszahler der Bundeshaushalt saniert.
Fehlanreize bei der Familenversicherung abbauen, Ausgaben beim Krankengeld bremsen
- Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten muss auf eng eingegrenzte Zeiten mit Betreuungsverpflichtungen wie Elternzeit und Pflegezeit beschränkt werden, um Erwerbsanreize für den nicht erwerbstätigen Partner zu schaffen. Für Arbeitgeber darf kein zusätzlicher Bürokratieaufwand durch den vorgesehenen Beitragszuschlag entstehen.
- Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Kürzung des Krankengeldes bei Höhe und Dauer muss wieder aufgenommen werden, um die Ausgaben für das Krankengeld zu senken.
Mehrwertsteuer für Arzneimittel absenken
- Eine Absenkung der EU-weit höchsten Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent würde die Ausgaben für Arzneimittel verringern.
Downloads
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One_Pager_Gesundheitsreform.pdf
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