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Die Europäische Kommission hat heute eine Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) veröffentlicht. Danach sollen die Rechtsposition des EBR gestärkt, Sanktionen verschärft und jahrzehntelanger Bestandsschutz etablierter Gremien aufgehoben werden. Damit wird Unternehmen das Vertrauen auf den Fortbestand funktionierender und bewährter Gremien entzogen, da auf einseitiges Arbeitnehmerverlangen jederzeit die Neuverhandlung droht. Aus Sicht des BAVC sind die vorgeschlagenen Änderungen weder notwendig noch zielführend.

Unnötiger Brüsseler Aktionismus

„Die Überarbeitung ist reiner Aktionismus und stellt jahrzehntelang bewährte Formen der Zusammenarbeit der Betriebsparteien in Frage. Sie verursacht in erster Linie mehr Aufwand, einen Mehrwert bringt sie nicht“, kritisiert BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Bei sämtlichen Änderungen muss zumindest der Bestandsschutz etablierter europäischer Gremien uneingeschränkt aufrechterhalten werden, damit sie in ihrer bewährten Arbeitsweise agieren können. Genauso war es in der Ursprungsrichtlinie und deren Erstüberarbeitung vorgesehen.“ 

Schnelle und rechtssichere Entscheidungen sicherstellen

Außerdem müsse die Zuständigkeit des EBR wie bisher eine unmittelbare Betroffenheit voraussetzen. Nur so könne klar und rechtssicher zum Zuständigkeitsbereich nationaler Gremien abgegrenzt werden. „Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des EBR zu unternehmerischen Entscheidungen unterliegen einem sinnvollen Gestaltungs- und Ausübungsspielraum. Potenzielle Unterlassungsansprüche dürfen diesen Spielraum nicht einengen“, so Stiller. 

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