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Die heutige Abstimmung der Botschafter im Rat der EU über den Entwurf einer Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) hat keine Mehrheit hervorgebracht. Die Enthaltung Deutschlands hierbei entspricht dem, was vor über einem Jahr von der Bundesregierung in der Protokollerklärung beschlossen wurde. Die Ablehnung des Trilog-Textes bietet aus Sicht des BAVC die Chance zur dringend notwendigen Nachverhandlung. Ziel sollte es sein, internationale menschenrechtliche und ökologische Standards tatsächlich zu verbessern und nicht lediglich bürokratische Lasten zu erhöhen. Zudem müssen faire Wettbewerbsbedingungen in Europa für die deutsche Wirtschaft ermöglicht werden. Erst dann ist eine Lieferkettenrichtlinie nicht nur umsetzbar, sondern auch wirkungsvoll.

Menschenrechte durch praxisnahe Richtlinie effektiv schützen

BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller betont, dass nur praxisnahe Vorgaben in der Realität zu einem effektiven Schutz von Menschenrechten führen können: „Wir stehen hinter dem Ziel, die Achtung von Menschenrechten in der Lieferkette zu verbessern. Das gelingt jedoch nicht mit unerfüllbaren und praxisfernen Vorgaben“, so Stiller. Umso wichtiger sei es nun, nachzuverhandeln und zielgerechte Vorgaben zu formulieren.

Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigen bereits, dass insbesondere der Mittelstand die Vorgaben nicht schultern kann. Die europäische Ausweitung des Anwendungsbereiches riskiert, vor allem kleinere Unternehmen zu überfordern. „Um Menschenrechte effektiv zu schützen, braucht es Regelungen, die Unternehmen nicht mit Rechtsunsicherheit und Bürokratie überfluten, sondern ihnen Werkzeuge an die Hand geben, hohe Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten durchzusetzen“, so Stiller.

Praxisnahe Hilfestellung der Chemie³-Partner

BAVC, IGBCE und VCI haben sich der Thematik bereits frühzeitig angenommen und bieten mit dem Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung einen konkreten Handlungsrahmen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten.

Mehr Informationen zum Branchenstandard finden Sie hier:

Über den Standard | Chemie³ (chemiehoch3.de)

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