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Zu den Zielen einer nachhaltigen Familienpolitik gehören insbesondere die Sicherung der Existenzgrundlage von Familien, die adäquate Förderung der Kinder und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das schließt zugleich eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern ein. Das geplante Betreuungsgeld setzt hier jedoch falsche Anreize.

Zu den Zielen einer nachhaltigen Familienpolitik gehören insbesondere die Sicherung der Existenzgrundlage von Familien, die adäquate Förderung der Kinder und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das schließt zugleich eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern ein. Das geplante Betreuungsgeld setzt hier jedoch falsche Anreize.
Die oberste Priorität muss sein, den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten voranzutreiben und die Qualität der institutionellen Betreuung in den Krippen und Kindertagesstätten zu verbessern.
Zunächst müssen die bestehenden familienpolitischen Leistungen evaluiert werden, bevor über weitere Ausgaben nachgedacht wird. Ist dann noch finanzieller Spielraum vorhanden, sollte dieser für die Verbesserung der Infrastruktur genutzt werden. Denn bei den Betreuungsangeboten für Kinder aller Altersstufen gibt es nach wie vor Engpässe. Daher sollten die für das Betreuungsgeld erforderlichen Steuermittel eher für die Finanzierung des schleppenden Kitaausbaus verwendet werden. Familienministerin Schröder hat bereits eingeräumt, dass das Ziel, im Jahr 2013 Kitaplätze für 35 Prozent der unter Dreijährigen bereitzustellen, kaum mehr zu erreichen ist. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur ist jedoch unerlässlich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um so die vorhandenen Rahmenbedingungen in bessere Übereinstimmung mit den Bedürfnissen von Familien zu bringen.
 
Fehlanreiz für längere Unterbrechungen
 
Das Betreuungsgeld würde dagegen einen finanziellen Anreiz für Mütter bedeuten, länger als ein Jahr aus dem Berufsleben auszusteigen, besonders in Kombination mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Familienkrankenversicherung. Dies würde dem Ziel einer Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit zuwider laufen und gerade keine bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Verlängern Frauen ihre Elternzeit aufgrund des Betreuungsgeldes signifikant, müssten sie bei Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt mit Nachteilen rechnen. Längere Unterbrechungszeiten in der Erwerbsbiografie beeinträchtigen die Verdienstchancen und tragen zu einer unterschiedlichen Einkommensentwicklung von Frauen und Männern bei. Die Einführung des Betreuungsgeldes wirkt so den Maßnahmen zum Erreichen von Chancengleichheit im Berufsleben entgegen.
Ein Betreuungsgeld würde auch dem neuen Unterhaltsrecht widersprechen, nach dem ledige und geschiedene Mütter nur noch drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Danach sollen sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
 
Bildungschancen für Kinder stärken
 
Gerade mit Blick auf die sich verändernden Familienstrukturen ist es wichtig, dass ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder vorhanden ist.
Eine qualifizierte Betreuung und Förderung im frühkindlichen Alter eröffnet insbesondere Kindern aus bildungsfernen Schichten Entwicklungschancen und reduziert den Einfluss der sozialen Herkunft auf die Bildungsbiografie der Kinder. Davon würden auch Kinder mit Migrationshintergrund profitieren, die durch das gemeinsame Spielen und die intensive Förderung schon vor dem Eintritt in die Schule die deutsche Sprache besser lernen würden. Es ist zu befürchten, dass durch das Betreuungsgeld gerade die Kinder eine Kindertagesstätte nicht besuchen, die am stärksten von der frühkindlichen Förderung profitieren könnten.
 
Verfassungsrechtliche Bedenken
 
Die Einführung eines Betreuungsgeldes würde auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Nach dem Grundgesetz soll der Staat Ehe und Familie fördern. Es unterscheidet aber nicht zwischen Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen und Familien, die ihre Kinder in staatlich geförderte Betreuung geben. Daraus kann eine Pflicht zur Nichteinmischung in die private Familiengestaltung abgeleitet werden. Nach Ansicht von Margarete Schuler-Harms, Professorin für öffent­liches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, wird diese Pflicht mit dem Betreuungsgeld verletzt. Zudem sind Männer und Frauen laut Grundgesetz gleichberechtigt. Ein finanzieller Anreiz, wegen der Kinder zu Hause zu bleiben, widerspricht dem, da in der Regel Mütter auf die berufliche Karriere verzichten werden.
 
Ziele einer modernen Familienpolitik
 
Wer eine moderne Familienpolitik und Wahlfreiheit für Eltern will, braucht also einen schnellen und qualitätsorientierten Ausbau der öffentlichen Betreuung – und zwar möglichst noch vor 2013. Das soll nicht ausschließen, dass Familien ihre Kinder zu Hause betreuen. Dafür braucht es aber keine zusätzliche staatliche Förderung. Im Gegenteil: Richtig wäre, das Geld nicht den Eltern, sondern den Bildungs­einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen zur Verfügung zu stellen.

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