Im Zuge der Bestrebungen, den europäischen Binnenmarkt um eine „soziale Komponente“ zu erweitern und die Sozialpolitik stärker in Europa zu verankern, wurden die sozialpolitischen Kompetenzen der EU mit den Änderungen des EG-Vertrags mehrfach ausgeweitet. Kompetenzen zur Rechtsetzung besitzt die EU heute beispielsweise im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, bei der Bekämpfung von Diskriminierungen und im Bereich des Arbeitsrechts. Der Handlungsrahmen auf europäischer Ebene reicht dabei von Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen) über den Europäischen Sozialfonds und verschiedene Aktionsprogramme bis hin zu unverbindlichem Informations- und Erfahrungsaustausch und der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung (OMK).
Inzwischen hat die EU im Bereich des Arbeitsrechts und der Arbeitsorganisation eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen erlassen, die als Mindestvorschriften auf die Sozialordnungen der EU-Mitgliedstaaten einwirken. Diese Vorschriften betreffen unter anderem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Massenentlassungen, Zahlungsunfähigkeit und Unternehmensübergang, Anhörung und Information der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Gleichbehandlung und gleiche Entlohnung sowie entsandte Arbeitnehmer. Ergänzt werden die Vorschriften durch Rahmenabkommen zwischen den europäischen Sozialpartnern, z. B. zu Teilzeitbeschäftigung und befristeten Arbeitsverträgen.
Auch die Aktivitäten internationaler Organisationen betreffen zunehmend den sozialpolitischen Bereich und richten sich teilweise sogar spezifisch an die chemische Industrie. So haben sich die Chemie-Arbeitgeber im International Chemical Employers Labour Relations Committee (LRC) zusammengeschlossen, in dem der BAVC aktiv mitarbeitet. Beim LRC handelt es sich um ein informelles globales Arbeitgebernetzwerk der chemischen Industrie, das eng mit der Internationalen Arbeitgeberorganisation (IOE) kooperiert. Die Chemie-Arbeitgeber sind dabei derzeit die einzige Branche, die sich in dieser Form innerhalb der IOE auf globaler Ebene zu einer Kooperation zusammengeschlossen hat.
Das LRC dient der Pflege der globalen Kontakte der Chemie-Arbeitgeberverbände und begleitet die Aktivitäten der IOE und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ferner pflegt es den Kontakt zu IndustriALL Global Union und koordiniert das Vorgehen der Arbeitgebergruppe bei den Sektorkonferenzen Chemie, die von der ILO in Genf ausgerichtet werden. Die intensive Mitarbeit des BAVC im LRC ermöglicht es, die Interessen der deutschen Chemie-Arbeitgeber auch auf internationaler Ebene wirkungsvoll einzubringen. Daneben gestaltet der BAVC auch die internationale Arbeit der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) aktiv mit.
Weiterführende Links
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU: