BAG-Urteil zu Altersfreizeit in Teilzeit: BAVC Legt Verfassungsbeschwerde ein
Erstmals in seiner Geschichte zieht der BAVC vor das Bundesverfassungsgericht. Die Chemie-Arbeitgeber setzen damit ein deutliches Signal: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist mit seinem Urteil zu den tariflichen Altersfreizeiten bei Teilzeitbeschäftigten zu weit gegangen. Es hatte entschieden, dass alle Teilzeitbeschäftigten einen anteiligen Anspruch auf Altersfreizeiten haben – ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie der Tarifparteien.
Eingriff in die Tarifautonomie
Seit 1983 bestehen in der chemischen Industrie für Schichtmitarbeiter ab 55 Jahren und für alle anderen ab 57 Jahren verkürzte Arbeitszeiten. Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um 2,5 Stunden oder mehr unter der tariflichen Arbeitszeit liegt, haben laut Tarifvertrag keinen Anspruch auf Altersfreizeiten. Das BAG sieht hierin eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten.
Der BAVC hält diese Entscheidung wegen eines Eingriffs in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie für verfassungswidrig und hat mit dem betroffenen Unternehmen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zuletzt hat das Bundesarbeitsgericht vermehrt tarifliche Regelungen für unwirksam erklärt, obwohl diese nur einer sehr eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Tarifverträge tragen die Vermutung einer Richtigkeitsgewähr in sich, da sich zwei gleich starke Interessenvertreter gegenüberstehen. Die Chemie-Sozialpartner durften davon ausgehen, dass erst ab einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden ein erhöhtes Erholungsbedürfnis besteht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesarbeitsgericht bei der Prüfung, ob ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten vorliegt, verkannt, dass den Tarifvertragsparteien ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt.
Neues tarifliches Modell bis 2020
Die Chemie-Sozialpartner sind bestrebt, Tarifverträge aufgrund veränderter Gesetzgebung oder Rechtsprechung anzupassen. Neben der Teilzeitproblematik führen die Altersfreizeiten aufgrund des demografischen Wandels und des gleichzeitigen Fachkräftemangels zunehmend zu Engpässen in den Betrieben. Dies haben die Chemie-Sozialpartner zum Anlass genommen, im Rahmen der diesjährigen Tarifrunde eine Verhandlungsverpflichtung zur Entwicklung eines neuen tariflichen Modells im Laufe des nächsten Jahres zu vereinbaren. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Arbeitgeber die geltend gemachten Altersfreizeiten den jeweiligen Arbeitszeitkonten der Teilzeitbeschäftigten gutschreiben und je nach Ausgang des Verfahrens nachträglich gewähren oder wieder in Abzug bringen.