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Klimaneutralität bis 2050, digitaler sowie demografischer Wandel – dies sind die Herausforderungen, die Ursula von der Leyen zusammen mit Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit in den nächsten Jahren mit oberster Priorität angehen will. Um diese zu meistern, setzt die EU-Kommissionspräsidentin den Kurs der Juncker-Kommission fort, indem sie die Europäische Säule Sozialer Rechte weiter legislativ umsetzt. In ihrer Mitteilung „ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ werden unter anderem folgende Maßnahmen für 2020 angekündigt:

Ein Rahmen für „gerechte“ Mindestlöhne: Die EU-Kommission hat bereits eine erste Sozialpartner-Konsultation eingeleitet. Es besteht die Möglichkeit, dass die europäischen Sozialpartner in einem Zeitraum von maximal neun Monaten selbst untereinander verhandeln. Gibt es keine Einigung seitens der Sozialpartner, kann die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Hiermit würde sie jedoch klar ihre Kompetenzen überschreiten.

Europäische Gleichstellungsstrategie und Entgelttransparenz: Für das erste Quartal 2020 hat die EU-Kommission eine neue Gleichstellungsstrategie angekündigt, die unter anderem das geschlechtsspezifische Lohngefälle, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben thematisieren wird. Ein Richtlinienvorschlag zur Entgelttransparenz soll Ende 2020 veröffentlicht werden.

Europäischer Bildungsraum, digitale Bildung und europäische Agenda für Kompetenzen: Die EU-Kommission nimmt Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit in den Fokus, indem sie im März 2020 eine neue Agenda für Kompetenzen inklusive einer Empfehlung für berufliche Bildung vorstellt. Im zweiten Quartal 2020 folgt die Aktualisierung des Aktionsplans für digitale Bildung. Anschließend will die EU-Kommission einen neuen Kooperationsrahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit den Mitgliedstaaten etablieren, um dem Ziel eines europäischen Bildungsraumes ab 2025 näher zu kommen.

Europäische Arbeitslosenrückversicherung: Ein Vorschlag für eine EU-Arbeitslosenrückversicherung ist für Ende 2020 geplant. Das Instrument soll die öffentlichen Finanzen einzelner Mitgliedstaaten bei externen Schocks entlasten und Menschen, die hierdurch ihren Arbeitsplatz verloren haben, bei der Weiterbildung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Im weiteren politischen Prozess werden wir uns im Sinne der Unternehmen einbringen.

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