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Wie lässt sich die Summe der Beitragssätze zur Sozialversicherung auch auf Dauer unter 40 Prozent halten? Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat 2019 eine Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung einberufen, die nun Vorschläge präsentiert hat.

Deutlicher Beitragsanstieg zu erwarten

Der Kommissionsbericht zeigt auf, dass die ohnehin schon hohe Belastung von Löhnen und Gehältern in den kommenden Jahrzehnten ohne weitere Maßnahmen deutlich steigen wird. Auf der Basis des derzeit geltenden Rechts ist ein Beitragssatzanstieg auf rund 50 Prozent bis 2040 zu erwarten. Dies würde nicht nur massive Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung nach sich ziehen, sondern auch ungünstige Auswirkungen auf die Beschäftigung haben und den sozialen Zusammenhalt sowie einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen gefährden. Das bestehende politische Ziel einer Obergrenze von 40 Prozent bei den Sozialabgaben ist nicht beliebig gesetzt, so die Kommission, es resultiert vielmehr aus Erfahrungen und der bisherigen ökonomischen Entwicklung in Deutschland.

Der Bericht der Kommission belegt zugleich, dass es zwar nicht leicht, aber doch gut möglich ist, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag trotz der demografischen Entwicklung wirksam auf unter 40 Prozent zu begrenzen. Dafür muss aber ein konsequenter Reformkurs eingeleitet werden, der auch unbequeme Maßnahmen umfasst. Hierzu gehört auch eine weitere Verlängerung der erwerbsaktiven Lebensphase. Diese hätte nicht nur günstige Auswirkungen auf Beitragssatz und Sicherungsniveau der Rentenversicherung, sondern könnte auch eine große Breitenwirkung für die Finanzen der anderen Sozialversicherungszweige und für die Gesamtwirtschaft entfalten.

Empfehlungen der Kommission

Die Kommission empfiehlt unter anderem folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge:

  • Aktive Lebensphase verlängern: automatische Bindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
  • Abschläge und Zuschläge bei Renteneintritt vor bzw. nach der Regelaltersgrenze erhöhen
  • Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenberechnung verstärken
  • Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt, d.h. über Steuern finanzieren
  • Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
  • GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
  • Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
  • Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken

 

Linktipp: Die BDA-Broschüre „Zukunft der Sozialversicherung: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ können Sie hier herunterladen.

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