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Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag für eine Entgelttransparenzrichtlinie weitreichende neue Pflichten für Arbeitgeber angekündigt. Für tarifgebundene Unternehmen sind weder beim individuellen Auskunftsanspruch noch bei Berichtspflichten Ausnahmen vorgesehen. Die Berichterstatterinnen des Europäischen Parlaments schlagen in ihrem Berichtsentwurf weitere Verschärfungen vor.

Entgeltvergleiche über Betriebsgrenzen hinweg

Laut Kommission soll ein Entgeltvergleich auch dann möglich sein, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Vergleichsgruppe weder zur gleichen Zeit noch beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Im Parlamentsentwurf streben die Berichterstatterinnen darüber hinaus auch Vergleiche über Sektoren hinweg an, die mittels hypothetischer Vergleichspersonen erleichtert werden sollen. Es ist unklar, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann. Da sich Wertschöpfung und Produktivität je nach Betrieb und Branche unterscheiden, sind realistische Vergleiche nur betriebsintern möglich.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht keine Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen vor. Das ist paradox, sind es doch Tarifverträge, die eine gleiche Bezahlung von Frauen und Männern garantieren. Sie legen die Vergütung anhand der Tätigkeit fest und unterscheiden nicht nach Geschlecht. Eine gesetzliche Regelung zur Entgeltgleichheit ist aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber daher weder notwendig noch zielführend.“

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Darüber hinaus soll laut Berichtsentwurf des Parlaments die Schwelle für die Berichterstattungspfl icht auf Unternehmen bis zehn Beschäftigte herabgesetzt werden. Erleichterungen für KMU sollen lediglich in der Häufigkeit der Berichtspflicht liegen. Damit geht einher, dass auch kleine und mittlere Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung durchführen müssen. Diese soll zudem einen Aktionsplan für die Gleichstellung enthalten, der gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle erarbeitet werden soll.

BAVC fordert Privileg für tarifgebundene Unternehmen

Die Berichterstatterinnen unterstreichen zwar in mehreren Passagen ihres Berichtsentwurfs die wichtige Rolle der Sozialpartner bei der Bewertung und dem Vergleich des Wertes der Arbeit. Jedoch schlagen sie keinerlei Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen vor. Tarifverträge sind Garant für eine gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Sie legen die Vergütung anhand der Tätigkeit fest und unterscheiden nicht nach Geschlecht. Bei Auskunftsrecht und Berichterstattung muss es daher ausreichen, auf den angewendeten Tarifvertrag zu verweisen. Entgeltvergleiche über Betriebs- oder gar Branchengrenzen hinweg sind nicht zielführend, schaffen Rechtsunsicherheit und untergraben die Sozialpartner-Autonomie. Die Berichterstatterinnen des Parlaments zielen wie auch die Kommission weit an den eigentlichen Ursachen für Entgeltunterschiede vorbei. Karriere- und Erwerbsaussichten für Frauen werden durch dieses Gesetz nicht verbessert.

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