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Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des ChemiePensionsfonds haben IGBCE und BAVC Einblick in die Entwicklung des neuen Sozialpartnermodells Chemie gegeben. Die Chemie ist die erste Branche, die das dringend benötigte und geforderte Sozialpartnermodell für die Fläche umsetzt.

Gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft wurden die aktuellen Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung diskutiert. Die Krux: Zu erwartende geringe Renten sowie die Absenkung des Höchstrechnungszinses machen es zunehmend schwer, Beiträge der Altersvorsorge renditeorientiert anzulegen. Daneben laufen viele bestehende Zusagearten in ein arbeitgeberseitiges Haftungsrisiko, da sich wegen der schlechten Anlagemöglichkeiten eine Differenz zwischen dem vorhandenen Versorgungskapital und der durch die Zusageart gewährten „Rente“ zeigt, für die der Arbeitgeber grundsätzlich nach dem Gesetz einzustehen hat.

Betriebliche Altersversorgung zukunftsfest ausgestalten

Ziel der Chemie-Sozialpartner ist es, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Hierbei sollten die vorhandenen Altersvorsorge-Systeme nicht ausgeschlossen werden, sondern durch das Sozialpartnermodell ein neuer, zusätzlicher Weg der betrieblichen Altersversorgung in das Tarifsystem integriert werden. Die reine Beitragszusage soll dabei nicht verpflichtend sein. Dass dieses System ein Weg in die Zukunft ist, würdigte Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium. Die Politik habe seit der Einführung im Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf gewartet, dass Tarifvertragsparteien diese Möglichkeit aufgreifen.

BAVC und IGBCE arbeiten seit September 2021 mit Hochdruck daran, die tarifvertraglichen Grundlagen eines Sozialpartnermodells zu schaffen. Das 20-jährige Jubiläum des ChemiePensionsfonds haben die Sozialpartner und die R+V Versicherung zum Anlass genommen, weitere Eckpunkte dieses Modells vorzustellen. Beim Festakt in Berlin präsentierten die Chemie-Sozialpartner, wie die tarifvertraglichen Grundlagen konkret ausgestaltet sind. Anliegen der Tarifparteien ist es, den Tarifvertrag möglichst schlank zu halten, um in der Folge anderen Versorgungseinrichtungen eine Teilnahme zu ermöglichen. „Branchenweit“ ist hier das Stichwort. Der Tarifvertrag regelt nur die Grundsätze und lässt es der Versorgungseinrichtung frei, in den zugehörigen Dokumenten den wesentlichen Inhalt, wie Pufferungssystematiken, Kapitalanlage und einzelne Rechte zur Beteiligung und Steuerung festzulegen.

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