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In politischen Debatten und Gesprächen zum Arbeitsmarkt ist immer wieder vom Fach- und Arbeitskräftemangel als große Herausforderung die Rede. Qualifizierte und ausreichende Arbeitskraft ist eine Grundvoraussetzung nicht nur für eine gut funktionierende Wirtschaft. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP erkennt klar an, dass ein „Mangel an qualifizierten Fachkräften in vielen Branchen [...] eines der größten Hindernisse für Wirtschaftswachstum, für die Sicherung von Wohlstand, eine hohe Qualität in Gesundheit, Pflege, Betreuung und Bildung sowie für das Gelingen der Transformation in Deutschland“ ist. Damit wird deutlich, wie umfassend sich der Arbeitskräftemangel in allen Bereichen der Gesellschaft auswirken wird.

Alle Potenziale müssen berücksichtigt werden

Daher ist es unerlässlich, alle Potenziale im In- und Ausland zu heben. Dazu müssen Bildungschancen verbessert, Qualifizierung und Weiterbildung vorangebracht und die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöht werden. Einen weiteren Baustein sieht die Bundesregierung in einer Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU. Da viele EU-Staaten vor ähnlichen demografischen Herausforderungen wie Deutschland stehen, wird es nicht ausreichen, nur auf die EU-Zuwanderung zu setzen. Wichtig ist aber, dass sich die in- und ausländischen Potenziale gut ergänzen und nicht in Konkurrenz zueinander treten.

Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten erleichtern

Geplant ist daher eine Reform des bestehenden Fachkräfteeinwanderungsrechts. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an Eckpunkten, um ein entsprechendes Gesetz möglichst im ersten Quartal 2023 beschließen zu lassen. Kernelement sind drei Säulen, anhand derer der Rechtsrahmen für die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt werden soll. Die erste Säule ist die Fachkräftesäule: Diese Regelungen richten sich insbesondere an anerkannte ausländische Fachkräfte. Deren Zuwanderung soll attraktiver ausgestaltet werden. Bei der zweiten Säule handelt es sich um die Erfahrungssäule: Hier geht es darum, Fachkräften auch ohne vorherige formale Anerkennung unter bestimmten Voraussetzungen die Zuwanderung zu ermöglichen. Durch die dritte Säule, die Potenzialsäule, soll Personen mit gutem Potenzial auf Grundlage eines Punktesystems die Suche eines Arbeitsplatzes ermöglicht werden.
Der nächste Schritt wird nun sein, dass die Bundesregierung diese Eckpunkte in den nächsten Wochen im Bundeskabinett vorlegt, um das Gesetzgebungsverfahren zügig voranzubringen.

 

Linktipp: Jüngste Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lassen die Alarmlampen aufleuchten: Dem ohnehin strapazierten deutschen Arbeitsmarkt gehen bis 2035 sieben Millionen Arbeitskräfte verloren - wenn nicht kräftig gegengesteuert wird. Mehr dazu hier

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