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Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte neu ausgehandelt. Der entsprechende Tarifvertrag wurde Ende November in Wiesbaden abgeschlossen. Für das Jahr 2022 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach:

  • für Angestellte mit Diplom oder Masterabschluss 69.000 Euro
  • für Angestellte mit Promotion 80.200 Euro

Für 2023 wurden die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr wie folgt festgelegt:

  • für Angestellte mit Diplom oder Masterabschluss 71.250 Euro
  • für Angestellte mit Promotion 82.825 Euro

Anhebung entsprechend des allgemeinen Tarifbereichs

Die Erhöhung folgt dem Mitte Oktober im allgemeinen Tarifbereich vereinbarten Chemie-Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden. Zudem bitten VAA und BAVC die Unternehmen zu prüfen, ob für das Jahr 2023 ein betriebliches Inflationsgeld von 1.500 Euro an außertarifliche und leitende Angestellte gezahlt werden kann.

Gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt

Des Weiteren setzen VAA und BAVC eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um die Definitionen zur Auslegung des Tarifvertrags über Mindestjahresbezüge, die Einordnung des Tarifvertrags über Mindestjahresbezüge in bestehende Gehaltsstrukturen sowie Inhalte und Möglichkeit einer Sozialpartner-Vereinbarung zum digitalen Zutritt von Gewerkschaften zu erörtern.

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