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Steht die gesetzliche Rentenversicherung vor einem Kollaps? Spätestens wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern zulasten der Einzahler kippt, droht das Rentensystem nach Einschätzung vieler Experten aus dem Gleichgewicht zu geraten.

Andererseits geht der Rentenversicherungsbericht 2022 der Bundesregierung in seinen modellhaften Berechnungen für die Beitragssatzentwicklung von einem geringeren Anstieg als erwartet aus. Bis 2026 wird ein Beitragssatz von 18,4 bis 19,4 Prozent prognostiziert. Die Modellrechnungen kalkulieren dabei einen Anstieg der Renten bis 2036 um durchschnittlich 2,6 Prozent. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,1 Prozent des Durchschnitts-entgelts und bleibt bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Voraussetzung für diese Entwicklung ist ein weiterhin geringer Anstieg der Lebenserwartung und eine höhere Nettozuwanderung. Die erhöhte Unsicherheit hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung – vor allem angesichts der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – könnte sich im Fall einer Rezession negativ auf die Einnahmen der Rentenversicherung auswirken.

Reformen der Ampelkoalition reichen nicht aus

Die momentan scheinbar günstige Entwicklung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rentenversicherung ohne umfassende Reformen spätestens ab 2030 in eine Schieflage geraten wird. Seit Beginn der Arbeit der Ampelkoalition vor einem Jahr ist kaum erkennbar, wie eine nachhaltige, langfristige und für alle Generationen gerechte Reform einer stabilen Rente aussehen soll. Mit dem Rentenpaket I wurden spürbare Verbesserungen bei den Bestands- und Erwerbsminderungsrenten vorgenommen.

Die Rentnerinnen und Rentner haben zum 1. Juli 2022 eine deutliche Rentenerhöhung erhalten. Richtig war auch die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors. Bei wirtschaftlicher Erholung verrechnet der Nachholfaktor unterlassene Rentenkürzungen mit künftigen Steigerungen. Ohne den Nachholfaktor würden die Renten den Löhnen davonlaufen. Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz setzt mit der vollständigen Streichung der Hinzuverdienstgrenzen eine Forderung der Arbeitgeber um: Rente und Arbeit müssen sich nicht ausschließen. Der Wegfall der Verdienstgrenzen wirkt damit auch gegen den Fachkräftemangel.

Es fehlt nach wie vor die schon für die vergangene Legislaturperiode angekündigte obligatorische Absicherung von Selbständigen mit Opt-out-Regelungen zur Absicherung des Ruhestands, damit sie nicht unter Umständen auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Pläne für eine Aktienrente

In Vorbereitung befindet sich das Rentenpaket II mit zwei zentralen rentenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Einerseits soll das Rentenniveau auch nach 2025 auf 48 Prozent festgesetzt werden. Das Niveau bezeichnet das Verhältnis der Renten zu den Löhnen. Zum anderen ist für die erste Säule geplant, einen Kapitalstock in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Anschubfinanzierung von zehn Milliarden Euro als Einstieg in die Aktienrente aufzubauen. Ziel ist die langfristige Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz. Die Verwaltung des Kapitalstocks soll als dauerhafter „Fonds“ gemäß Koalitionsvertrag an eine neu zu gründende, unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle übertragen werden. Die Nettoerträge sollen ab Mitte 2030 zur Beitragssatzdämpfung verwendet werden. Erste Berechnungen zeigen, dass dieser Kapitalstock lediglich eine Dämpfung von 0,3 Beitragspunkten bewirken kann. Außerdem ist der Zeitraum für eine wirksame Entlastung der Babyboomer-Generation zu kurz. Grundsätzlich ist die Idee der Aktienrente zu begrüßen, die aus finanzpolitischer Sicht nicht mit einem nennenswerten Risiko einhergeht.

In die falsche Richtung geht dagegen die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent nach 2025. Mit dieser Festschreibung wird die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors ausgehebelt, der auch die Rentner an den Auswirkungen des demografischen Wandels beteiligt: Die Festschreibung würde zulasten der Beitragszahlenden und damit der jüngeren Generation erfolgen, ohne Ausgleich zwischen Älteren und Jüngeren.

Bis 2035 fehlen sieben Millionen Arbeitskräfte

Die Erwerbstätigenquote im höheren Alter hat zwischen 2000 und 2015 stark zugenommen: Bei 60- bis 64-jährigen Männern hat sich die Erwerbstätigenquote mehr als verdoppelt, bei Frauen im gleichen Alter gab es sogar eine Vervierfachung. Dieser Trend wurde von den zwischen 1940 und 1950 geborenen Personen geprägt. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung setzt sich dieser Trend bei den stark besetzten Babyboomer-Jahrgängen, die aktuell auf den Ruhestand zugehen, nicht fort. Der Grund: Den frühzeitigen Rentenbezug ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte „Rente mit 63“, hat im Jahr 2021 fast jeder dritte als Zugang zur Altersrente gewählt. Mit dem Wechsel der Babyboomer in die Rente werden im Saldo bis 2035 sieben Millionen Arbeitskräfte verloren gehen. Notwendig sind daher Anreize und gute Rahmenbedingungen für längeres Arbeiten. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen: Dazu gehören neben dem Ende der Rente mit 63 mehr Einwanderung von qualifizierten Fachkräften, die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit durch bessere Rahmenbedingungen bei Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das Nutzen des Potenzials von Menschen mit Behinderungen, die trotz hoher Qualifikation einen erschwerten Zugang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, eine bessere Schulbildung und die Förderung der dualen Ausbildung.

Stellschrauben für generationengerechtes Rentensystem

Grundsätzlich ist ein Gegensteuern für eine zukunftsfeste erste Säule der Alterssicherung mit vier Stellschrauben möglich: Beitragssatz, Rentenniveau, Renteneintrittsalter und Bundeszuschuss. Beim Renteneintrittsalter und beim Rentenniveau besteht in der Politik derzeit offenbar leider Konsens, an diesen beiden Stellschrauben nicht zu drehen. Die Einführung einer kapitalbasierten Komponente ist, wenn es bei einmalig zehn Milliarden Euro bliebe, lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Weitere Bundeszuschüsse, die letztlich von der jüngeren Generation gezahlt werden, sind ebenso wie eine Anhebung des Beitragssatzes keine generationengerechte Lösung. Daher darf die Anhebung des Rentenzugangsalters entsprechend der Lebenserwartung kein Tabuthema mehr sein.

 

Info: Dem deutschen Arbeitsmarkt könnten bis 2035 sieben Millionen Arbeitskräfte fehlen – wenn nicht gegengesteuert wird. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

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