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Nach rund eineinhalb Jahren ist die Ziellinie erreicht: Alle fünf Module des Branchenstandards liegen vor. BAVC, IGBCE und VCI haben mit Unterstützung der Menschenrechtsberatung Löning Human Rights and Responsible Business unter dem Dach der gemeinsamen Nachhaltigkeitsallianz Chemie³ in einem Multi-Stakeholder-Prozess den Branchenstandard für die chemische und pharmazeutische Industrie erarbeitet.

Modul IV - Beschwerdemechanismus

Zu den bereits veröffentlichten drei Modulen des Branchenstandards gesellen sich nun zwei neue: die Module „Beschwerdemechanismus“ sowie „Dokumentation und Berichterstattung“. Neben Erläuterungen zu Ziel, Nutzen und Anforderungen an einen Beschwerdemechanismus bietet das erste neue Modul Hilfestellungen zur Verfahrensordnung, zu Wirksamkeitsfaktoren des Beschwerdeverfahrens und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.

Der Beschwerdemechanismus ist dabei nicht als ein einzelner Kanal zu verstehen, sondern in der Regel ein Mix aus verschiedenen Kanälen, der es allen Personen ermöglicht, die Kenntnis von einer Menschenrechtsverletzung in der jeweiligen Lieferkette haben, eine entsprechende Beschwerde beim Unternehmen einzureichen. Je nach Zielgruppe sind die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren sehr unterschiedlich. So können Sprachbarrieren, Analphabetismus oder fehlender technischer Zugang eine Herausforderung sein, aber auch fehlendes Vertrauen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen ist die Möglichkeit, eine anonyme Beschwerde einzureichen. Wenn diese beispielsweise aufgrund ihrer Unvollständigkeit nicht zugeordnet werden kann, sollte das Unternehmen die Möglichkeit haben, die beschwerdeführende Person zu kontaktieren – was nicht gerade einfach ist, wenn diese anonym bleiben möchte. Auch für solche Probleme gibt es Lösungen, wenn auch meist keine einfachen.

Unternehmen sollten den Beschwerdemechanismus gleichwohl nicht als bürokratisches Monster begreifen, sondern als mögliche Erkenntnisquelle, für die Unternehmen bereits heute einzelne Bausteine haben – sei es eine Hotline, der gute alte „Kummerkasten“ oder auch die „offene Tür“ von Führungskräften, zu denen ein vertrauensvolles Verhältnis besteht. Die Leitfragen zu bestehenden Beschwerdekanälen unterstützen dabei, Lücken zu identifizieren und gezielt zu schließen, statt ein komplett neues Verfahren anzustreben.

In der Hilfestellung wird zudem der Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes den Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gegenübergestellt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, einheitliche Lösungen statt paralleler Systeme finden zu können.

Modul V - Dokumentation und Berichterstattung

Das Modul V „Dokumentation und Berichterstattung” gibt praktische Hinweise und Umsetzungstipps für die unternehmensinterne Dokumentation und die Berichterstattung. Die Berichterstattung muss dabei – sofern Unternehmen unter das LkSG fallen – nicht nur den Anforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genügen, sondern auch die Erwartungen anderer Stakeholder wie beispielsweise Kunden befriedigen.

Eine gute Dokumentation hilft nicht nur bei der Berichterstattung, sondern auch bei Anfragen und Nachprüfungen. Speziell für KMU wurden Tipps für einen verhältnismäßigen Umgang mit diesen Themen bei begrenzten Ressourcen aufgenommen. Abgerundet wird das Modul mit einem Exkurs zu bekannten Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch hier ist das Ziel, verschiedene Prozesse zusammenzudenken, um Synergieeffekte zu nutzen.

Für Unternehmen, die unter das LkSG fallen, sind in einer zusätzlichen Praxishilfe Hinweise zum BAFA-Fragenkatalog enthalten. In einer Excel-Tabelle wird aufgezeigt, wo die benötigten Informationen im Unternehmen zu finden sein dürften, welche Unterlagen für die Dokumentation vorliegen sollten und welche Module des Chemie³-Branchenstandards hier weiterhelfen können.

Über den Chemie³-Branchenstandard

Der „Chemie³-Branchenstandard – Ziele, Maßnahmen, Tools für Sorgfalt in Lieferketten“ ist ein Unterstützungsangebot für die Unternehmen der Branche. Der Anspruch ist es, passgenaue Lösungen im Einzelfall zu ermöglichen und Unternehmen jeder Größe zu befähigen, sich den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette strukturiert anzunehmen. Der Branchenstandard ist für Unternehmen aller Größenklassen geeignet.

So geht‘s weiter

Sobald die Module verfügbar sind, können Sie sie und die Begleitmaterialien bei Ihrem Arbeitgeberverband oder über die Website von Chemie³ erhalten. Für Interessierte bieten wir am 8. Mai eine Fach- und Netzwerkveranstaltung in Frankfurt am Main an. Thema: „Sorgfalt in Lieferketten: Wie gelingt die Umsetzung in der Praxis?“

Bei dem Thema Menschenrechte in der Lieferkette ist vieles im Fluss, was insbesondere das Gesetzgebungsverfahren zur europäischen Lieferkettenrichtlinie zeigt. Damit die Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie stets eine aktuelle Lösung bekommen, werden wir den Chemie³-Branchenstandard aktualisieren und spätere gesetzliche Neuerungen mit aufnehmen. Doch fest steht auch: Die Anforderungen seitens des Gesetzgebers, aber auch von Stakeholdern nehmen zu. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig des Themas anzunehmen und nicht auf eine spätere Version zu warten. Das Rüstzeug dazu haben sie nun. Oder wie der österreichische Schriftsteller Ernst Ferstl einst sagte: „Eine positive Einstellung zu lösbaren Problemen ist bereits der halbe Erfolg.“

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