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Kurz vor Ende der Legislatur von der Leyen versuchen die europäischen Gesetzgeber, möglichst viele ausstehende Gesetzesvorschläge ins Trockene zu bringen. Für eine vollständige Bilanz ist es noch zu früh. Eines ist jedoch sicher: Es wurde noch nie so viel Sozialgesetzgebung auf den Weg gebracht wie unter dieser Kommission.

Bürokratieabbau versprochen…

Im Jahr 2019 ist Ursula von der Leyen mit dem Green Deal in ihre Legislatur gestartet. Darin eng eingebettet liegt die von der Juncker-Kommission ins Leben gerufene Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR). Mit der Umsetzung der ESSR soll sichergestellt werden, dass der Übergang zu Klimaneutralität, Digitalisierung und zum demografischen Wandel sozial fair und gerecht gestaltet wird. Gleichzeitig wurde der große Umbau im Zuge des Green Deals jedoch durch die Realität von Corona, Kriegen und Inflation eingeholt. Die Unternehmen stehen mittlerweile mit dem Rücken zur Wand und rufen immer lauter nach einem Belastungsstopp.

Die Politik hat erkannt, dass sie die Unternehmen entlasten muss und mit ihrem One-In-One-Out-Ansatz sowie der Reduktion von Berichtspflichten um 25 Prozent erste Schritte in diese Richtung unternommen. Was jedoch fehlt, ist ein echter Regulierungsstopp und konkrete sowie ambitionierte Vorhaben der Gesetzgeber für eine gezielte Unterstützung der Unternehmen in der EU.

…und das Gegenteil wird umgesetzt

In der Zwischenzeit wurden Gesetze auf den Weg gebracht, bei denen die genannten Prinzipien nicht zu gelten scheinen. Mit der Lohntransparenzrichtlinie, der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung und der kürzlich erzielten Einigung zur EU-Lieferkettenrichtlinie warten massive bürokratische Belastungen auf die Unternehmen, die der deutsche Gesetzgeber nun umsetzen muss. Zudem plant die EU-Kommission, bis zu den Europawahlen im Juni dieses Jahres noch alle vom EU-Parlament geforderten Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. Darunter sind eine Richtlinie über Europäische Betriebsräte, eine Richtlinie über mobiles Arbeiten und das Recht auf Nichterreichbarkeit sowie eine Initiative zu hochwertigen Praktika.

In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen ausgewählte Rechtsetzungsvorhaben, die aktuell verhandelt oder in den nächsten Wochen final in EU-Parlament und Rat abgestimmt werden. Bis Februar müssen alle Verhandlungen abgeschlossen sein. Das letztmögliche Plenum, in dem das EU-Parlament Gesetze annehmen kann, tagt Ende April.

Ubersicht aktueller europaischer Gesetzesvorhaben

 

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