EU-Lieferkettenrichtlinie: 27-mal Bürokratie statt effektiver Schutz der Menschenrechte
Die heute von EU-Parlament, Rat und EU-Kommission geschlossene Trilog-Einigung für eine EU-Lieferkettenrichtlinie kommt zur Unzeit und setzt ein falsches Signal: Die europäischen Unternehmen brauchen in der Transformation weniger, nicht noch mehr Regulierung.
Realitätsferne Vorgaben
„Wir stehen hinter dem Ziel, die Achtung von Menschenrechten in der Lieferkette zu verbessern. Das gelingt jedoch nicht mit unerfüllbaren und praxisfernen Vorgaben. Der übereilte Kompromiss berücksichtigt in keiner Weise die realistischen Möglichkeiten der Unternehmen. Insbesondere die zusätzliche zivilrechtliche Haftung und die Einbeziehung der gesamten Lieferanten- und in Teilen der Kundenkette ziehen große rechtliche Unsicherheit für die Unternehmen nach sich“, kritisiert BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller.
Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigen bereits heute, dass insbesondere der Mittelstand die Vorgaben nicht schultern kann. Die europäische Ausweitung des Anwendungsbereiches riskiert, kleinere Unternehmen maßlos zu überfordern.
„Die Bundesregierung muss daher im Rat darauf hinwirken, dass dieser Kompromiss nicht angenommen wird. Um Menschenrechte effektiv zu schützen, braucht es Regelungen, die Unternehmen nicht mit Rechtsunsicherheit und Bürokratie überfluten, sondern ihnen Werkzeuge an die Hand geben, hohe Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten durchzusetzen“, so Stiller.
Praxisnahe Hilfestellung der Chemie³-Partner
BAVC, IGBCE und VCI haben sich der Thematik bereits frühzeitig angenommen und bieten mit dem Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung einen konkreten Handlungsrahmen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten.
Mehr Informationen zum Branchenstandard finden Sie hier: Über den Standard | Chemie³ (chemiehoch3.de)
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