Sozialpartnerschaft
Stärkung der Tarifbindung – jetzt!
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist vereinbart, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken. Im Dialog mit den Sozialpartnern sollen Schritte zur Stärkung der Tarifbindung erarbeitet werden.
Viele Gewerkschaften verlieren in den vergangenen Jahren zunehmend Mitglieder. Die Ursachen liegen im demografischen Wandel und einer geänderten gesellschaftlichen Sichtweise auf Gewerkschaften. Studien haben aber auch gezeigt, dass zunehmend finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. Auf Dauer setzt eine funktionierende Tarifautonomie handlungsfähige Sozialpartner voraus. Dies zu fördern ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn die Tarifautonomie ist grundgesetzlich geschützt und ein relevanter Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung.
Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften sind aktuell als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Um die beiderseitige Tarifbindung und damit die Tarifautonomie insgesamt zu stärken, können bessere steuerliche Regelungen helfen. Diese sind geeignet, Mitgliedschaften zu fördern. Mit einer starken beiderseitigen Tarifbindung können wir auch einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie leisten.
Fakten
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Die Förderung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft durch das Absetzen der Beiträge als Werbungskosten ist ineffizient. Die Förderung geht oftmals in der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro unter.
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Um die Tarifbindung auf Beschäftigtenseite zu fördern, sind neue, spürbare steuerliche Anreize notwendig.
Unser Standpunkt
Die Stärkung der Tarifautonomie ist auch eine staatliche Aufgabe
Die Chemie-Arbeitgeber bekennen sich eindeutig zur Sozialpartnerschaft. Das setzt jedoch eine mitgliederstarke Gewerkschaft voraus, die auf Augenhöhe verhandeln kann und durchsetzungsfähig bleibt.
Die stärkere steuerliche Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen ist aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gerechtfertigt.
Die Stärkung der Tarifautonomie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und knüpft deshalb an der Steuerlast an.
Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften analog zu Parteispenden behandeln
Beiträge an Gewerkschaften sind aus der Werbungskostenpauschale herauszulösen und gesondert absetzbar zu machen, um einen tatsächlichen Vorteil bei jedem Mitglied zu erreichen.
Entsprechend § 34g EStG könnte der Gewerkschaftsbeitrag als Zuwendung behandelt und so die Steuerlast sofort um die Hälfte des Beitrags reduziert werden.
Mit einem direkten Vorteil für Mitglieder, der zudem technisch einfach umsetzbar ist, kann die politisch gewünschte Stärkung der Tarifbindung gelingen.
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